Flaggenführung im In- und Ausland

Aus Faltbootwiki

Wechseln zu: Navigation, Suche

Wir Paddler werden mit unseren kleinen Booten zwar nicht immer Ernst genommen, aber es kann nicht schaden, sich den üblichen Regeln anzupassen. Im Gegensatz zu Segel- und Motorbooten können wir oft auf die Flaggenführung verzichten, wenn wir es für angebracht halten (verbindlich sind die folgenden Regeln für "Schiffe ab 5 m Länge"). Wenn wir aber "Flagge zeigen", sollten wir das korrekt tun, um niemandem "auf den Schlips" zu treten.

Inhaltsverzeichnis


Der Begriff "Flagge"

Der Ursprung des Wortes "Flagge" ist im alten sächsischen oder germanischen Wort "Flaken" zu suchen, was so viel wie "im Winde wehen" bedeutet. Flaggen werden gehisst, beziehungsweise gesetzt (Seemannssprache "heißen"). An Bord gibt es keine "Fahne", die hat man höchstens morgens nach einem feuchtfröhlichen Abend.


Die Nationalflagge

Sie ist die wichtigste Flagge an Bord. Für Deutsche ist sie die Bundesflagge. Sie wurde 1949 mit ihren schwarz-rot-goldenen Streifen als offizielle Flagge der Bundesrepublik Deutschland eingeführt.
Jeder Deutsche darf auf seinem Schiff ausschließlich die Bundesflagge als Nationale am Heck führen.
Auf ausländischen Gewässern empfiehlt es sich, die Nationale zu führen, obwohl dies nicht überall Vorschrift ist.
Andere Flaggen wie Europaflaggen, Verbandsflaggen, Piratenflaggen haben am Heck nichts zu suchen.


Inland

Auf den Seeschiffahrtsstraßen

  • Weser bis zur Eisenbahnbrücke in Bremen mit den Nebenarmen Schweiburg, Rechter Nebenarm, Rekumer Loch
    • Lesum und Wümme bis zur Franzosenbrücke in Borgfeld
    • Hunte bis zum Hafen Oldenburg und bis 140 Meter unterhalb der Amalienbrücke in Oldenburg
  • Elbe bis zur unteren Grenze des Hamburger Hafens mit der Wischhafener Süderelbe (bis km 8,03), dem Ruthenstrom (bis km 3,75) und der Bützflether Süderelbe (bis km 0,69)
    • Oste bis zum Mühlenwehr in Bremervörde
    • Freiburger Hafenpriel bis zur Deichschleuse in Freiburg an der Elbe
    • Schwinge bis zur Salztorschleuse in Stade
    • Lühe bis zur Au-Mühle in Horneburg
    • Este bis zur Schleuse Buxtehude
    • Stör bis zum Pegel Rensing
    • Krückau bis zur Straßenbrücke in Elmshorn
    • Pinnau bis zur Straßenbahnbrücke in Pinneberg
    • Eider bis Rendsburg und Sorge bis zur Straßenbrücke B 202 an der Sandschleuse
    • Gieselaukanal
  • Nord-Ostsee-Kanal vom Molenkopf Brunsbüttel bis zum Einfahrtsfeuer Kiel-Holtenau mit Audorfer See, Schirnauer See, Borgstedter See mit Enge, Flemhuder See, Achterwehrer Schiffahrtskanal
  • Trave bis zur Eisenbahnhubbrücke in Lübeck mit Pötenitzer Wiek und Dassower See
  • Warnow mit Nebenarmen am Mühlendamm bis zur Eisenbahnbrücke Rostock-Stralsund
  • Ryck bis zur Steinbecker-Brücke in Greifswald
  • Uecker bis zur Straßenbrücke in Ueckermünde

sowie den Küstengewässern muß der Wassersportler die Nationalflagge am Heck führen.


Ausland

Flaggen gehören wie Nationalhymnen zu den Symbolen einer Gemeinschaft. Fehlender Respekt und Aufmerksamkeit gegenüber Nationalflaggen wird von vielen Staaten empfindlich registriert und kann zu unliebsamen Reaktionen führen. So macht sich derjenige, der die Flaggenregeln nicht beachtet, manchmal sogar strafbar. Geld- oder Freiheitsstrafen sind in diesem Zusammenhang nicht ungewöhnlich. Wer die folgenden Regeln beachtet und sich in fremden Revieren nach den dort geltenden Sitten erkundigt, geht sicher, daß er als Wassersportler keine Nationalgefühle verletzt:


Nationalflaggen anderer Länder

Sehr sensibel sollte man bei Auslandstörns die Frage der Gastlandflagge behandeln. Üblich ist es, zusätzlich zur eigenen Nationalen die Nationale des Gastlandes zu zeigen.
Diese sollte grundsätzlich höher als die eigene Nationale wehen.
Der optimale Platz bei besegelten Booten an der Steuerbord-Saling. Wenn diese Anbringung nicht möglich ist, gelten folgende Ausweichmöglichkeiten:

  • als Gösch, d.h. als Flagge, die an ihrem eigenen Flaggenstock am Bug gefahren wird
  • über der Nationalen am Flaggstock im Heck

Auf keinen Fall sollte die Nationalflagge am Bug oder über der Gastlandflagge geführt werden.

Wenn eine Gastlandflagge an der Steuerbord-Saling gesetzt ist, weht sie dort allein. Nur zwei Ausnahmen sind möglich:

  • an dem Tag, an dem man von einer Reise durch mehrere Länder wieder in Heimatgewässer einläuft und
  • am Tag des feierlichen Auslaufens.

Die Reihenfolge richtet sich nach dem Alphabet oder der Reiseroute.

Wenn man einen Grenzfluß zwischen zwei ausländischen Staaten befährt, dürfen ausnahmsweise zwei Gastlandflaggen übereinander gesetzt sein.


Verbands-Flagge

Die Flagge wird entweder am Bug oder, wenn das Boot besegelt ist,

  • im Inland unter der Steuerbord-Saling
  • im Ausland unter der Backbord-Saling

gefahren.


Vereins-/Clubstander

Dieser Stander weht entweder im Masttopp oder als Gösch am Bugstock, hierbei hat allerdings im Ausland die Gastlandflagge Vorrang!
Der Vereinsstander weht Tag und Nacht, auch wenn die Besatzung nicht an Bord ist.


Flaggenparade

Nach wie vor ist die Flaggenparade internationaler Brauch. Dabei werden alle Flaggen bis auf den Vereinsstander

  • vom 1. Mai bis 30. September von 8:00 Uhr,
  • vom 1. Oktober bis 30. April von 9:00 Uhr

bis Sonnenuntergang gesetzt.


Für das Niederholen im Hafen oder auf Vereinsgelände richtet man sich nach dem Flaggenmast vor Ort.
Eine Crew, die sich zur Zeit der Flaggenparade voraussichtlich nicht an Bord befindet, holt die Flaggen vor Verlassen des Bootes ein.

Die Zeit, in der alle Flaggen wehen, nennt man Flaggenzeit.


Wer sich keine Stoff-Fahnen auf Bug und Heck schnallen will, kann Händler mit den bekannten Suchmaschinen unter "Tischflagge" suchen.

Und hier das Gesetz über das Flaggenrecht der Seeschiffe und die Flaggenführung der Binnenschiffe (Flaggenrechtsgesetz) - so machens die "Großen"...