Boote, mit denen niemand fuhr (Buhl 1961)

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Boote - mit denen niemand fuhr

Das Faltboot wird von allen zünftigen Kanuten als sicheres Wasserfahrzeug sowohl auf den wilden Flüssen der Gebirge als auch auf den langen Wogen der See geschätzt. Seine besondere Eigenschaft, die leichte Transportierbarkeit, hat das Wasserwandern als Massensport erst ermöglicht.

Es gibt heute viele Faltbootfabrikate. Jeder Faltboottyp hat seine Vor- und Nachteile. Obwohl die Entwicklung im Großen und Ganzen abgeschlossen zu sein scheint, ist der ideale Bootstyp noch nicht gefunden. Trotzdem ist es interessant, sich einmal einen Rückblick über die Entwicklung unseres Faltbootes zu verschaffen. Es soll hier aber nicht von den vielen kleinen Erfindungen die Rede sein, die tatsächlich zu dem heutigen Faltboot führten, sondern von jenen Erfindungen, die nicht verwirklicht wurden; deren Zweck es aber war, das Faltboot in seiner Entwicklung ein gutes Stück vorwärts zu bringen. Diese Erfindungen muten uns oft recht kurios an. Doch sollte man nicht übersehen, dass ehrliches Bemühen dahintersteckte und diese Vorschläge teilweise in namhaften Firmen entstanden.

Wer der Erfinder des Faltbootes überhaupt war und wann dieses geschehen ist, lässt sich heute nicht mehr ermitteln. Herbert Rittlinger gibt in seinem Buch: "Die neue Schule des Kanusports" an, dass erstmals ein heller Sachse im Jahre 1723 August "dem Starken" auf der Elbe ein "Schnupftuchschiffchen" vorgeführt habe. Der Erfinder sei unbekannt. Auch über die Konstruktion dieses Faltbootes wissen wir nichts. Im Jahre 1905 machte ein gewisser Heurich von sich reden, als er mit einem Faltboot die oberbayrischen Flüsse befuhr. Dieses Boot, der Urtyp unseres heutigen Faltbootes, wurde später vom Schneidermeister Klepper aus Rosenheim am Inn weiterentwickelt. Heurich war aber auch nicht der Erfinder des modernen Faltbootes.

In England soll schon in den achtziger Jahren des 19. Jahrhunderts ein gewisser Sir Baden-Powell mit einem Faltboot die Gewässer unsicher gemacht haben, so berichtet Herbert Rittlinger. Etwas später tauchten auch in der deutschen Patentliteratur die ersten Faltboote auf. Das waren aber beileibe keine Sportfahrzeuge. Nach dem Grundsatz "Der Krieg ist der Vater aller Dinge" waren die ersten deutschen patentierten Faltboote Kriegsfahrzeuge.

So ist denn in der DR-Patentschrift Nr. 73 151 aus dem Jahre 1894 ein Boot beschrieben, bestehend aus einem zerlegbaren Metallgerippe und darüber gespannten Militärzeltbahnen. Das Gerippe bestand aus taschenmesserartig zusammenklappbaren Teilen, die zusammengesteckt werden konnten. Auf gleiche Weise erfolgte die Verbindung mit den Spanten. Die einzelnen Teile wurden in ihrer Lage mittels Draht mit Knötchen festgehalten. Über das Gerippe wurden zwei Zeltbahnen gespannt. Der Transport dieses Bootes musste ungeheuer bequem sein, denn nach der Patentschrift konnte das Gerippe in einzelne Teile zerlegt und unter die Tornisterklappen zweier Soldaten geschnallt werden. Als Paddel, heißt es da weiter, sollten die kleinen Spaten dienen, die Soldaten bei sich führen.

Was der Infanterie recht war, musste der Kavallerie billig sein. Also wurde im Jahre 1899 ein aus Kavallerielanzen zusammensetzbares Bootsgerippe zum Patent angemeldet. Das Patent wurde erteilt und erhielt die Nr. 117 647. Die Lanzen bildeten nach dieser Erfindung den Boden und die Seitenteile . während Bug und Heck aus besonderen Stahlröhren zusammengesetzt waren. Dieses Gerippe sollte mit wasserdichtem Segeltuch überspannt werden. Bemerkenswert war der Vorschlag, die Haut mit mehreren von einander unabhängigen Luftkammern zu versehen, um das Boot unsinkbar zu machen. Aufhorchen lässt der in der Patentschrift angegebene Zweck der Erfindung. Das Boot sollte nämlich leichter zu transportieren sein als die bekannten Faltboote, denn diese seien zu groß und daher zu schwer. Also muss es damals schon Großfaltboote gegeben haben.

Ein weiteres Boot der vorgenannten Art ist in der DR-Patentschrift Nr. 193 483 aus dem Jahre 1907 beschrieben. Hiernach wird eine Zeltbahn über ein Gestell gezogen, das aus einem Rohrkreuzstück und vier mit diesem verbundenen unter einem stumpfen Winkel gebogenen kurzen Rohrstücken besteht. Das Boot sah aus wie eine quadratische Badewanne.

Als letztes Beispiel dieser Art sei auf das Boot nach der DR-Patentschrift Nr. 97 387 aus dem Jahre 1898 hingewiesen. Bei diesem Boot handelt es sich um ein Mannschaftsboot, das aus einer umgewandelten Wagenplane besteht. Zu diesem Zweck sind an den beiden Enden des Rahmens fächerartig aufklappbare Kopfstücke angebracht, welche bei Benutzung der Plane als Bug bzw. als Heck aufgeklappt und festgestellt werden können. Man sollte sich überlegen, ob nicht dieser Gedanke bei der Konstruktion von Campingfahrzeugen wieder Anwendung finden kann.

Nach dem ersten Weltkrieg tritt das Faltboot in der deutschen Patentliteratur nur noch als Sportboot in Erscheinung. Es hat im Wesentlichen bereits die Gestalt und die Merkmale, die wir heute kennen. Trotzdem sind die Konstruktionen zu schwerfällig, das Auf- und Abbauen zu umständlich und das Gewicht zu schwer. Diese Probleme auf möglichst elegante Art zu lösen, ist das Bestreben vieler Vorschläge.

Einige interessante Vorschläge seien in der Folge aufgezeigt:

Im Jahre 1924 wurde die DR-Patentschrift 394 298 ausgegeben, die ein in der Längsachse zusammenlegbares Faltboot beschreibt. Die nicht ganz verständliche Lösung sieht so aus, dass die Querspanten um ihre senkrechte Mittellinie um einen rechten Winkel gedreht werden, so dass sie in die senkrechte Längsebene des Bootes zu liegen kommen. Die Längsspanten klappen dabei selbsttätig in diese senkrechte Längsebene des Bootes zurück.

Auf der gleichen Ebene liegt ein 1942 durch die DR-Patentschrift 715 742 veröffentlichter Vorschlag, das Gerüst des Faltbootes aus biegsamen, einrollbaren, elastischen Bändern oder Streifen aus hartem Material herstellen zu lassen, die sowohl längs als Längsspanten als auch quer als Querspanten verlaufen. Sie sind unlöslich miteinander verbunden und können gemeinsam in Richtung der Bootslängsachse zu einem Paket zusammengerollt werden. Die Haut, die aus dünnem Metallblech (!) bestehen kann, kann mit dem Gerüst unlöslich verbunden sein. Das Verdeck besteht aus zwei in der Mittellinie des Bootes zusammenstoßenden Verdeckhälften, die in Vor- und Achterteil durch je einen Reißverschluss zusammengezogen werden können. Der Aufbau eines solchen Bootes soll in 20 bis 30 Sekunden möglich sein, denn es braucht nur ein um das Paket gelegter Riemen gelöst zu werden, worauf sich das Boot zu einer flachen Mulde ausbreitet. Jetzt sind nur noch die Reißverschlüsse zusammenzuziehen und das Boot steht.

Eine ganz andere Lösung ist in der Deutschen Patentschrift 432 016 offenbart. Dort ist ein Boot beschrieben , das aus zwei Hälften besteht, die tütenartig ineinander gesteckt werden und nach Art eines Tragkorbes auf dem Rücken getragen werden können. Außerdem soll es möglich sein, in diesem Tragkorb gleich alle anderen Ausrüstungsgegenstände mitzuführen. Wie die Abdichtung der bei den Bootshälften im aufgebauten Zustand erreicht werden soll, ist leider nicht angeführt.

Den Vogel hat aber zweifelsohne ein Erfinder mit seinem durch die deutsche Patentschrift 444 840 im Jahre 1952 veröffentlichten Vorschlag abgeschossen. Da wird zunächst einmal gesagt, dass es bekannt sei, ein Faltboot in einen Karren umzuwandeln. Der Erfinder schlägt dagegen vor, das Faltboot unter Benutzung eines Teils seiner Gerüstteile in ein Fahrrad umzuwandeln. Das Bootsgerüst besteht aus verschiedenen dicken Röhren, die, zusammengesteckt, den Rahmen des Fahrrades ergeben. Die überschüssigen Längsteile sowie die Haut werden auf den aus dem Bootsgerüst gebildeten Gepäckträger geschnallt. Die Räder gehen allerdings nicht zu zerlegen, weshalb sie im Boot mitgeführt werden müssen. Wäre dieser Vorschlag im Jahre 1961 gemacht worden, so hätte der Erfinder sicher noch einen Weg gefunden, den Seitenbordmotor in einen Fahrradanbaumotor umzuwandeln.

Nun ist aber nicht jeder ein Radfahrer. Für diese empfiehlt sich das Faltboot nach der deutschen Patentschrift 518 872 aus dem Jahre 1931. Die Erfindung beruht auf dem Gedanken, die bekannten Spannvorrichtungen, also das Gerüst, einfach fortzulassen und stattdessen schwimmfähige und tragende, überall vorfindbare, leicht und billig erstehbare Naturstoffe zu benutzen. So sollen frische oder getrocknete Blätter, Stroh, Heu, Reisig, Seegras, Schilf und dergleichen in die Haut hineingestopft werden, die nach Art eines Schlauchbootes Hohlräume aufweist und als Spannungsmittel für die Bootshaut dienen. Ein solches Boot habe nicht nur den Vorteil, dass es leichter zu transportieren sei als ein normales Faltboot sondern auch, dass es sicherer sei als ein Schlauchboot.

Wem es zu unfein vorkommt, sein Boot mit Naturstoffen vollzustopfen, dem sei die deutsche Bundespatentschrift 884 757 aus dem Jahre 1953 zur Anregung gegeben. Hier wird ein Faltboot beschrieben, das wie ein Regen- oder Sonnenschirm aufspannbar ist. Sollte jemandem dieses Boot beim Transport noch zu unhandlich sein, der sei getröstet. Es wird nämlich weiter vorgeschlagen, das Boot nach Art eines im Handel als Knirps bezeichneten Regenschirms aufzuspannen. Der Erfinder muss sich von diesem Boot allerhand versprochen haben, denn er hat daran gedacht, zur Erhöhung der Seetüchtigkeit das Boot ringsum am oberen Rand mit einem Gummischlauch zu versehen. Ein aufblasbares Sitzkissen ist mit eingebaut. Eine Spritzdecke kann man an dem Boot auch befestigen. An eine Verwendung des "Schirmgriffes" als Segelstange ist nicht gedacht.

Andere Erfinder haben sich mit der Sperrigkeit des Faltbootes abgefunden. Sie sind aber der Meinung, dass man das Faltboot besser ausnützen könne. Nach der deutschen Patentschrift 411 869 aus dem Jahre 1925 wird daher das Faltboot mit einem Zeltdach versehen. Dieser Gedanke wird in der westdeutschen Patentschrift 947 442 wieder aufgegriffen. Bei einem Boot , das gewissermaßen eine Kreuzung zwischen einem Falt- und einem Schlauchboot darstellt, lassen sich die Bug- und Heckteile im aufgeblasenen Zustand zur Errichtung eines Zeltes verwenden. Das Bootsmittelteil ist zugleich Zeltboden und Luftmatratze. Die Spritzdecke wird zum Zeltdach. Ihre Einstiegsöffnungen können mit einer Zelluloidscheibe versehen als Fenster dienen. Der Bootskörper besteht aus paarweise miteinander verbundenen, aufblasbaren Schläuchen, die mit einer festen Gummihaut überzogen sind. Zur Erhöhung der Steifigkeit des Bootes werden ein zerlegbarer Längs- und zwei Querspanten verwandt. Das Bootsdeck über dem Bug und Heck wird durch je zwei dreieckige Leinwandbahnen gebildet, der an einer Seite fest am Bootsrand vernäht sind. Im Mittelteil sind zwei schmalere Bahnen als Seitendeck an den Bootsrand genäht.

Schließlich sei noch auf ein paar Erfindungen hingewiesen, die zwar nicht so umwälzende Neuerungen auf dem Gebiete des Faltbootbaues zum Ziele hatten, die aber recht originell sind, dennoch aber keinen Einfluss auf die Gestaltung des Faltbootes von heute gefunden haben.

So ist in der deutschen Patentschrift 385 834 aus dem Jahre 1923 ein Spant für Faltboote beschrieben, der aus einem wasserdichten Behälter besteht. Dabei bildet der Rahmen des Behälters den eigentlichen Spant. Die wasserdichten Flächen zwischen den Rahmen können starr sein, sie können aber auch aus wasserdichtem Stoff bestehen, so dass dann der Spantbehälter zusammenlegbar ist.

Das Unsinkbarmachen des Faltbootes hat aber auch noch andere Gemüter bewegt. Nach der deutschen Patentschrift 400 288, ausgegeben 1924, werden im Sitzraum wasserdichte Behälter untergebracht, die zweckmäßigerweise nach dem Zerlegen des Bootes als Verpackungsbehälter dienen können. Mit diesen Vorschlägen, die auf die Unsinkbarmachung des Faltbootes im Falle des Kenterns abzielen, geht das Bestreben überein, die mitgeführten Gegenstände, die Kleider trocken zu halten. Eine radikale Lösung besteht darin, dass der Sitzraum abgeschottet ist. Man sitzt praktisch im Boot wie in einer Wanne.

Leider ist diese Erfindung, DR-Patent 420 060 aus dem Jahre 1924, nicht verwirklicht worden. Stellen Sie sich vor, Sie paddeln in einer Gluthitze über endlose Seen. Wäre es dann nicht schön, wenn Sie sich Ihre Badewanne voll Wasser schöpfen könnten?

Das war eine Auswahl der ausgefallensten Erfindungen auf dem Gebiete des Faltbootbaues, die meines Wissens nie jemand auf dem Wasser sah. Vielleicht erscheint dennoch die eine oder die andere Lösung bei näherem Hinsehen zumindest als Anregung ganz brauchbar. Das Faltboot steht noch lange nicht am Ende seiner Entwicklung.


Quelle

Dieser Artikel stammt von Reiner Buhl, Berlin, und erschien in der DDR-Zeitschrift "Der Kanusport, Organ des Deutschen Kanu-Sport-Verbandes im Deutschen Turn- und Sport-Bund", 8. Jahrgang Nr. 2/Februar 1961, S. 6 f.

Der Text wurde aus der Zeitschrift unverändert übertragen und lediglich die neue deutsche Rechtschreibung berücksichtigt. Der Name des von Rittlinger genannten Gründers der Seepfadfinderbewegung wurde in Baden-Powell korrigiert.

Vielen Dank an Reiner Buhl für seine Genehmigung zur Veröffentlichung im Faltbootwiki.


  • Anmerkung 2012: Laut Kanugeschichte.net sowie einem Beitrag im Faltbootforum 2012 ließ sich der Berliner Reinhold Marth am 31. Januar 1888 als Erster ein Faltboot patentieren. Wahrscheinlich gab es noch weitere "Faltbooterfinder", von deren Leben und Wirken uns nichts bekannt ist. Beachte auch die Artikel von Baurat Lochher "Die Anfänge des Faltbootes" in "Kanu-Sport" 47/1925, S. 1266 f., und von M. Maul "Faltboot und Patent" in "Kanu-Sport" 39/1927, S. 450-454!


Literatur

  • hev (= Hans Egon Vesper): Neuentwicklung eines zusamenklappbaren Paddelbootes. "Kanusport" 1/1981, S. 21 (Arno Bojahr aus Hannover fiel es als Nicht-Autofahrer schwer, paddelbare Flüsse zu erreichen. Da ihm der Zusammenbau von Faltbooten zu umständlich war, entwickelte er ein zusammenklappbares Kajak, das ausgefaltet und auf dem Bootswagen zusammengeklappt abgebildet ist. Seine Entwicklung ist patentamtlich geschützt. Die in der Zeitschrift angegebene Adresse des Konstrukteurs wird aus Datenschutzgründen hier nicht wiedergegeben.)


  • ZU GUTER LETZT:
    Faltboote, Fahrzeuge zur schnellen Herstellung von Übergängen über Wasserläufe. Die Boote bestehen aus je zwei Kaffen (End-) stücken und einem Mittelstück; ihre Konstruktion (Holzgestell mit innerm und äußerm Leinenbezug) gestattet ein fächerartiges Zusammenfalten. Die ganze Länge beträgt 6,5 m, die Höhe 0,6 m, der Oberbau wird durch Bretter von 4 m Länge und 1 m Breite gebildet. Ein Regiment kann mit diesem Material Brückenstege bis zu 20 m Länge bei 1 m Breite herstellen, wobei die Mittelstücke und je zwei verbundene Kaffenstücke vier Unterstützungen abgeben; eine Brücke von 3 m Breite kann 8 m Länge erhalten. Es kann auch aus beiden Booten eine Übersetzmaschine hergestellt werden, die Strom- und Tragvermögen für etwa 2750 kg bietet, d. h. für drei Pferde oder für ein kriegsmäßig beladenes Geschütz mit Protze und vier Bedienungsmannschaften, oder für Sättel, Gepäck und Ausrüstung von 45 Kavalleristen, oder für 25 Mann Infanterie mit Gepäck.
    Durch Vereinigung des Materials mehrerer Regimenter sind längere Brücken (pro Regiment 8 m) herzustellen, die das Übergehen aufgesessener Kavallerie und das Hinüberziehen von Feldgeschützen gestatten. Jedem deutschen Kavallerieregiment sind organisationsmäßig zwei F. zugeteilt, die auf einem eigens hierfür gebauten Wagen (Faltbootwagen) verladen werden. – Österreich-Ungarn hat versuchsweise im Manöver Material verwendet, das für ein Kavallerieregiment vier F. enthält und einen Brückensteg von 50 m Länge und 1 m Breite herzustellen gestattete. – Abweichend ist das russ. Segeltuchboot von Tschernow, das 14 Mann mit völliger Ausrüstung tragen soll und im Sommer 1892 erprobt wurde. Es ist eine weitere Entwicklung der russ. Segeltuchboote, die 1814 beim Übergang über den Rhein und 1877 über die Donau verwendet wurden; sie unterscheiden sich aber von diesen durch geringeres Gewicht (234 gegen 300 kg). Auch in Frankreich sind Versuche mit F. gemacht worden. Die engl. Kavallerie erprobt jetzt zwei Arten von F., die auf zweiräderigen Karren oder auf einem Packpferd mitgeführt werden können. Ihre Brauchbarkeit kann durch den leichtern Transport nur gewinnen.

    Aus Brockhaus Konservationslexikon, 14. Auflage 1894-1896, Verlag F.A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 17. Band (Supplement), S. 403. Faksimile: http://www.retrobibliothek.de/retrobib/seite.html?id=137308&imageview=true



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